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Sie haben einen Heimgarten und wollen diesen weitergeben.

In diesem Fall wenden Sie sich an den Obmann/die Obfrau Ihres Heimgartenvereines. Es liegen dort alle Kontaktdaten etwaiger Interessenten/Interessentinnen auf. Danach unterschreiben Sie bei der Obfrau, beim Obmann eine Verkaufsabsichtserklärung.

 

Der nächste Schritt ist die Beauftragung eines Gutachters, der Ihre Investitionen ermittelt. Eine Liste der in Frage kommenden Gutachter ersehen Sie auf der Homepage des Landesverbandes. Dieses Gutachten dient lediglich dazu eine ungefähre Kostenschätzung Ihrer Investitionen zu ermitteln. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten des Schätzgutachters erfahren Sie ebenfalls auf der Homepage oder direkt beim Landesverband Steiermark.

 

Vereinbaren Sie Besichtigungstermine mit möglichen Kaufinteressenten/Kaufinteressentinnen, entweder über den Vereinsvorstand oder durch Ihre Eigeninitiative. Wenn Sie mit dem potentiellen Werber bzw. mit der potentiellen Werberin einig sind, wird beim Vereinsvorstand der Unterpachtvertrag unterzeichnet. Im Rahmen der Parzellenübergaben werden einige Gebühren (Aufnahme- und Einschreibegebühren) fällig.

Binden Sie nach Möglichkeit den Vereinsvorstand in die Übergabemodalitäten mit ein. Laut Heimgartenverordnung der Stadt Graz hat der Vereinsvorstand nämlich das Recht einzelne BewerberInnen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Der unterfertigte Unterpachtvertrag wird durch den Vereinsvorstand zuerst an den Landesverband Steiermark und danach dem Zentralverband in Wien übermittelt. Erst wenn der unterfertigte Unterpachtvertrag vom Zentralverband retour kommt, sind Sie der rechtmäßige Unterpächter oder die rechtmäßige Unterpächterin.

Jetzt steht Ihrem Tatendrang nichts mehr im Wege.